Die Tourist Information ist nicht nur Ansprechpartner für die Reisenden, sondern auch das Bindeglied zwischen den Besucher:innen und den Dienstleistungsbetrieben vor Ort. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten oder Gästeführer:in werden möchten. Wenn Sie Fragen zu Ausflugszielen haben oder Prospektmaterial benötigen. Wenn wir Sie, durch Aufnahme in unsere Werbemittel, beim Marketing unterstützen können. Dann melden Sie sich! Die Mitarbeiterinnen haben immer ein offenes Ohr!
Sie möchten eine neue Ferienwohnung eröffnen und Ihren Gästen einen unvergesslichen Urlaub am Möhnesee bieten? Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:
Alle Gastgeber, die eine Beherbergung gegen Entgelt in der Gemeinde Möhnesee anbieten, sind dazu verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb bei der Gemeindeverwaltung an-/abzumelden.
Formular zur An-/Abmeldung eines Beherbergungsbetriebs
Der Rat der Gemeinde Möhnesee hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 beschlossen, ab dem 01.01.2024 eine Beherbergungsabgabe als örtliche Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen zu erheben. Gleichzeitig entfällt der bisher erhobene Fremdenverkehrsbeitrag.
Einfach erklärt: Die Beherbergungsabgabe trägt der Übernachtungsgast, nicht der Gastgeber. Der Gastgeber berechnet lediglich den Steuerbetrag, ausgehend vom Bruttoübernachtungspreis mit 2,5 %, den er vom Gast einzieht. Der Gastgeber meldet diesen vierteljährlich mittels Vordruck bei der Gemeinde an und führt den eingezogenen Betrag an die Gemeinde ab.
Die Beherbergungsabgabe ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes einzuziehen und an die Gemeinde Möhnesee abzuführen. Jeweils bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Quartals muss die Abgabe für das zurückliegende Quartal berechnet und erklärt werden (Steueranmeldung). Die Abgabe beträgt 2,5 % des Beherbergungsentgeltes einschließlich Mehrwertsteuer. Der so berechnete Betrag ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals an die Gemeinde Möhnesee zu entrichten.
Formular zur Steueranmeldung Beherbergungsabgabe
Beispiel: Im Zeitraum Januar bis März 2024 wurden für Übernachtungen Beherbergungsentgelte von insgesamt 10.000 € erwirtschaftet. Die Beherbergungsabgabe für das I. Quartal 2024 beträgt damit:
10.000 € x 2,5% = 250 €.
Die Steueranmeldung muss bis spätestens 20.04.2024 abgegeben, der Betrag von 250 € bis spätestens 25.04.2024 entrichtet werden.
Häufig gestellte Fragen beantwortet die FAQ-Liste.